Besicherung: Bedeutung, Arten und Beispiele

Bedeutung der Besicherung im Finanzwesen

Der Begriff Besicherung begegnet uns vor allem in der Kreditwirtschaft. Wenn eine Bank oder ein anderer Kreditgeber einem Kreditnehmer Geld leiht, möchte der Geber sicherstellen, dass er das geliehene Kapital samt Zinsen zurückerhält. Dazu verlangt er vom Kreditnehmer die Stellung von Sicherheiten. Diese Sicherheiten werden als Besicherung bezeichnet. Sie dienen als Absicherung für den Fall, dass der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Im juristischen und wirtschaftlichen Kontext wird der englische Begriff collateral häufig synonym zu Sicherheit oder Besicherung verwendet. Allerdings hat collateral im angloamerikanischen Rechtsraum auch eine zweite, weniger bekannte Bedeutung: Es bezeichnet sogenannte Kollateralfakten, also nebensächliche Tatsachen, die im Beweisrecht eine besondere Rolle spielen. Dieser Artikel widmet sich zunächst der klassischen finanziellen Besicherung, geht dann aber auch auf den speziellen rechtlichen Begriff der collateral facts ein.

Die Besicherung ist ein zentrales Instrument des Risikomanagements für Kreditinstitute. Ohne Sicherheiten müssten Banken höhere Risikoprämien verlangen oder auf manche Kreditvergaben ganz verzichten. Durch die Besicherung wird das Ausfallrisiko reduziert, da der Kreditgeber im Schadensfall auf die Sicherheit zugreifen kann. Die Höhe der Sicherheit orientiert sich meist am Kreditbetrag und an der Bonität des Kreditnehmers. Üblich ist ein Beleihungswert, der unter dem Marktwert der Sicherheit liegt, um Wertschwankungen abzufedern.

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Die rechtliche Grundlage für Besicherungen in Deutschland findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie in Spezialgesetzen wie der Hypothekenbankverordnung. Je nach Art der Sicherheit entstehen Pfandrechte, Eigentumsvorbehalte oder Sicherungsübereignungen. Der Kreditnehmer bleibt Eigentümer der Sicherheit, solange er den Kredit bedient, kann aber in der Verfügungsbefugnis eingeschränkt sein. Erst bei Zahlungsverzug darf der Kreditgeber die Sicherheit verwerten, beispielsweise durch Verkauf oder Versteigerung.

Arten der Besicherung

Die Möglichkeiten, einen Kredit zu besichern, sind vielfältig. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Personalsicherheiten (Bürgschaft, Garantie) und Realsicherheiten (Sachen oder Rechte). Die häufigsten Arten werden im Folgenden aufgelistet:

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  • Grundpfandrechte: Hypothek und Grundschuld – dingliche Sicherheiten an Immobilien. Sie sind die klassische Form der Besicherung für Baufinanzierungen.
  • Mobiliarsicherheiten: Sicherungsübereignung von beweglichen Sachen wie Fahrzeugen, Maschinen oder Warenlagern. Der Besitz verbleibt beim Kreditnehmer, das Eigentum geht auf die Bank über.
  • Forderungssicherheiten: Sicherungsabtretung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder von Bankguthaben und Wertpapieren.
  • Personalsicherheiten: Bürgschaft einer natürlichen oder juristischen Person sowie Garantie oder Patronatserklärung.
  • Weitere Sicherheiten: Pfandrechte an beweglichen Sachen (Faustpfand), Verpfändung von Lebensversicherungen oder Leasingverträgen.

Die Wahl der Besicherungsart hängt von der Art des Kredits, der Kreditsumme und der Bonität des Kreditnehmers ab. Bei größeren Unternehmenskrediten kommen oft mehrere Sicherheiten gleichzeitig zum Einsatz, etwa eine Grundschuld plus eine Sicherungszession aller Außenstände.

Beispiele für Besicherung in der Praxis

Um die Funktionsweise zu veranschaulichen, zeigt die folgende Tabelle typische Szenarien mit der jeweiligen Sicherheit, dem Kreditnehmer und dem Risiko für den Kreditgeber:

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KreditnehmerKreditzweckBesicherungsartBeleihungswert
PrivatpersonImmobilienkaufGrundschuld auf das Haus80 % des Kaufpreises
Mittelständisches UnternehmenBetriebsmittelkreditSicherungsübereignung von Maschinen70 % des Zeitwerts
StartupGründungsdarlehenBürgschaft der Gesellschafter100 % des Kreditbetrags (persönlich)
LandwirtErnteausfallfinanzierungVerpfändung von Ernteerträgenvariabel je nach Ernteprognose

Die Tabelle verdeutlicht, dass die Besicherung immer individuell auf das Risiko zugeschnitten wird. Bei Immobilien ist der Beleihungswert meist konservativ, weil der Marktpreis schwanken kann. Bei persönlichen Bürgschaften haftet das gesamte Vermögen des Bürgen, was für die Bank ebenfalls eine starke Absicherung darstellt.

Der Begriff Kollateralfakten im Prozessrecht

Abseits der Finanzwelt existiert im angloamerikanischen Beweisrecht ein zweites Verständnis von collateral: der sogenannte collateral fact oder Kollateralfakt. Diese Bedeutung ist in Deutschland zwar nicht direkt als Rechtsbegriff verankert, wird jedoch zunehmend in der internationalen Rechtspraxis wahrgenommen. Ein Kollateralfakt ist eine Tatsache, die nicht unmittelbar den streitigen Hauptpunkt eines Verfahrens betrifft, sondern nur am Rande relevant ist. Sie dient oft dazu, die Glaubwürdigkeit eines Zeugen oder die Überzeugungskraft eines Beweismittels zu erschüttern oder zu stützen.

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Nach der Legaldefinition von US-amerikanischen Rechtsquellen (vgl. US Legal Definitions) ist ein collateral fact eine Nebentatsache, die keinen fairen oder vernünftigen Schluss auf die Hauptfrage zulässt. Deshalb sind reine Kollateralfakten im Prozess grundsätzlich nicht als Beweis zulässig. Der Grund: Sie würden die Jury ablenken und den Prozess unnötig verlängern. Nur wenn die Nebentatsache selbst einen eigenständigen Beweiswert für die Hauptsache hat, darf sie eingeführt werden.

Beispiele für Kollateralfakten sind etwa: die Farbe der Kleidung eines Zeugen, seine Vorlieben für bestimmte Getränke oder die Frage, ob er an einem bestimmten Tag krank war – sofern diese Details nicht unmittelbar mit dem Tatvorwurf zusammenhängen. Anders sieht es aus, wenn die Glaubwürdigkeit eines Zeugen angegriffen wird: Dann können Kollateralfakten, die auf eine Lüge oder ein Motiv hinweisen, ausnahmsweise zugelassen werden.

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Die Kollateralfakten-Regel (Collateral Fact Rule)

Im common law existiert eine spezielle Beweisregel, die sogenannte Collateral Fact Rule. Sie besagt, dass eine Partei keine externen (extrinsischen) Gegenbeweise einbringen darf, die ausschließlich dazu dienen, einen Zeugen auf einem Nebenpunkt zu widerlegen. Die Widerlegung muss sich auf eine substantielle Frage des Falls beziehen. Diese Regel verhindert, dass der Prozess durch unendliche Verzweigungen in Nebensächlichkeiten ausufert.

Eine detaillierte Erläuterung findet sich bei der kanadischen Rechtskanzlei Rogers Partners (rogerspartners.com/collateral-fact-rule/). Danach darf ein Anwalt einen Zeugen nicht mit einem neuen Beweismittel konfrontieren, wenn das Thema nur die Glaubwürdigkeit in einem nebensächlichen Punkt betrifft. Beispiel: Ein Zeuge sagt aus, er sei um 14 Uhr in einer Bar gewesen. Der Gegner möchte beweisen, dass die Bar an diesem Tag geschlossen hatte. Dies wäre ein Kollateralfakt, wenn das genaue Datum und die Uhrzeit nicht entscheidend für die Hauptsache sind. Der Beweis wäre unzulässig, es sei denn, der Zeitpunkt ist ein Kernpunkt der Anklage oder Verteidigung.

In der deutschen Rechtsordnung gibt es keine direkt entsprechende Regel, aber Parallelen finden sich im Grundsatz der freien Beweiswürdigung und in der Beschränkung von Ausforschungsbeweisen. Die deutsche Zivilprozessordnung erlaubt es dem Gericht, Beweise zurückzuweisen, die offensichtlich unerheblich oder auf reine Nebenfragen gerichtet sind. Die angloamerikanische Collateral Fact Rule ist daher vor allem für Juristen interessant, die im internationalen Rechtsverkehr tätig sind, etwa bei grenzüberschreitenden Finanzierungen, bei denen US-amerikanisches oder britisches Recht zur Anwendung kommt.

Zusammenfassung

Der Begriff Besicherung hat zwei Hauptbedeutungen: die finanzielle Absicherung eines Kredits durch konkrete Sicherheiten und die rechtliche Nebentatsache (collateral fact) im Beweisrecht. Im Finanzbereich versteht man unter Besicherung alle Maßnahmen, die dem Kreditgeber das Ausfallrisiko mindern. Dazu zählen Grundschulden, Sicherungsübereignungen, Bürgschaften und viele weitere Instrumente. Die Auswahl der richtigen Besicherungsart ist entscheidend für die Kreditkosten und die Bonitätsbewertung. Im Prozessrecht hingegen sind Kollateralfakten eher ein Hindernis: Sie lenken vom Wesentlichen ab und unterliegen strengen Zulässigkeitsregeln. Die Collateral Fact Rule verhindert, dass über Nebensächlichkeiten ein ganzer Prozess neu aufgerollt wird. Wer sich mit internationalen Verträgen oder Rechtsstreitigkeiten befasst, sollte beide Perspektiven kennen.

Quellenangaben

Legal Brief AI – Definition von collateral fact mit Quellenangabe: legalbriefai.com/legal-terms/collateral-fact (zuletzt abgerufen im Juni 2025).
Cambridge University Press – Auszug aus dem Werk zur Beweislehre: assets.cambridge.org/97811070/20337/excerpt/9781107020337_excerpt.pdf (PDF-Dokument).
Rogers Partners LLP – Collateral Fact Rule: rogerspartners.com/collateral-fact-rule/ (Kanzlei-Homepage).
US Legal Definitions – Erläuterung collateral facts: definitions.uslegal.com/c/collateral-facts/ (Rechtslexikon).
Law Dictionary of Legal Terminology – Collateral Facts Definition: law-dictionary.org/definitions-c/collateral-facts.
Criminal Notebook Canada – Collateral Fact Rule: criminalnotebook.ca/index.php?title=Collateral_Fact_Rule (Stand Juni 2025).
Ergänzende Informationen zur finanziellen Besicherung: Deutsche Bundesbank – Grundsätze der Kreditsicherung (öffentlich zugänglich).

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Hinweis Die Inhalte dienen nur zur allgemeinen Information und ersetzen keine rechtliche oder finanzielle Beratung.
Autor

Stefano Barcellos

Mitwirkender bei Visite Barbados.

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